Verfassungsbeschwerde in der Causa Noé!

Posted on September 21, 2015

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Durch den ablehnenden Beschluss des 27. Senats am Oberlandesgericht Köln unter dem 15.09.2015 zur Gehörsrüge des Beschwerdeführers, AZ II-27 UF xxx/13, postalisch mit Zustellurkunde am 19.09.2015 zugestellt, ist nunmehr der Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe freigeworden.

Der 27. Senat am Oberlandesgericht Köln versteigt sich weiterhin in Rechtswillkür und somit Verstoßes gegen das objektive Willkürverbot. Gegen den 27. Senat am Oberlandesgericht Köln wird nunmehr Strafantrag beim IStGH erstattet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird zeitnah -im Wege der Verfassungsbeschwerde- angerufen.

Augenscheinlich wird diese Causa Noé am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endverhandelt.

Lieber Noé, heute ergeht zudem weiteres Anordnungsverfahren auf Haft der Kindesmutter wegen Umgangsboykott – fährt diese lieber mit dir (und deinem Stiefvater) in den Urlaub als Umgang darzustellen, wie es der vollstreckbare Beschluss darstellt.

Des Weiteren ergeht -parallel zur Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht- direkt neuer Antrag am Amtsgericht Siegburg zum kompletten Entzug des Sorgerechts bei der Kindesmutter.

Die 100 Verfahren in dieser Causa Noé bekommen wir noch voll …

Update 22.09.2015:

VB1

VB2

Und das Bundesverfassungsgericht antwortet:

VB3

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