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News: Januar 2016

Der Fall wurde am 08.02.2016 bei RTL “extra – Das Magazin” um 22:15 Uhr ausgestrahlt. Es wurde über diesen Justizskandal in Nordrhein-Westfalen berichtet.

extra-das-rtl-magazin

Unfassbarer Umgangsboykott der Kindesmutter, Rechtsbeugung von Richtern, Strafvereitelung im Amt von Staatsanwälten und Verstoß gegen das objektive Willkürverbot ganzer Richter-Heerscharen sind nur die Spitze des Eisbergs.

Es werden Abgründe der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, offensichtlich mafiöse Strukturen, aufgezeigt, in denen sich Familienrichter und Staatsanwälte in Zirkelschlüsse versteigen und so geltendes deutsches Recht aushebeln.

Der Fall liegt bereits beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe auf dem Tisch. Der Justizminister Thomas Kutschaty des Landes Nordrhein-Westfalen ist über den Sachstand informiert.

Aktuell ist das BVerfG im Wege einer Verfassungsbeschwerde angerufen.

Sofern Deutschland zu einer Selbsthilfe nicht in der Lage ist, landet der Fall Noé direkt vor dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte).

VB3


Emailkontakt zu mir ist unter folgender Adresse möglich:

die-rechtsbeuger-mafia@web.de 

Fernsehformate und Presse-Anfragen sind jederzeit herzlich willkommen.

Ich komme aus Niedersachsen und bin mobil.

Vielen Dank!

Die Hintergründe:

Posted on December 2, 2012

Ein nichtehelicher Vater wird vom Sorgerecht seines leiblichen Kindes,

unter Verletzung des Grundgesetzes, Verletzung der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), Verletzung der UN-KRK (UN-Kinderrechtskonvention), Verletzung des UN-Zivilpackts, Verletzung der Sorgerechtsreform (EGMR v. 03.12.2009 ff. BVerfG Urteil v. 21.07.2010 ff. BMJ v. 16.04.2013 – Rechtskraft ab 19.05.2013)

gänzlich ausgeschlossen.

Trotz massiver Umgangsvereitelung der Kindesmutter bleibt dieser Kindesmutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Blanker Hohn, eher ein Skandal ist das.

Ein Indiz für völliges Justizversagen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Rechtsauffassungen der Richterin Frau Gabriele Dallmann am Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg (Abtl. 318) sind an Maßlosigkeit nicht mehr zu überbieten.

Zur Umgangsvereitelung der Kindesmutter im Detail:

Mein Sohn ist am 02.08.2011, in Hannover, geboren.

Seit dem 28.08.2011 – nur 3 Wochen nach der Geburt meines Sohnes – betreibt die Kindesmutter willkürlichen und systematischen Umgangsboykott, trotz aktuell immer noch rechtskräftigen und rechtsgültigen Umgangsbeschluss vom 14.12.2011 (318 F xxx/11 AG Siegburg).

Durch eine Falschaussage an Eides Statt der Kindesmutter bzgl. ihres Lebensmittelpunktes (und dem unseres Sohnes) vom 22.09.2011 täuscht sie einen Umzug von Burgdorf nach Troisdorf vor. Aufgrund §122 FamFG mussten seinerzeit die Verfahren von Burgdorf (bei Hannover) nach Siegburg (bei Troisdorf / Köln) verlegt werden. Dadurch konnte die Kindesmutter bereits 3 3/4 Monate am Stück den Umgang im Jahr 2011 willkürlich und systematisch boykottieren – also nach nur 3 Wochen nach der Geburt wird Noé aus seinem gewöhnlichen Lebensmittelpunkt Burgdorf entrissen und von der skrupellosen Kindesmutter nach Troisdorf (350km von Hannover entfernt, pro Wegstrecke) verbracht.

Es folgen im Jahr 2012 und 2013 weitere unfassbare 21 Monate Umgangsboykott; somit insgesamt 24 1/4 Monate willkürliche und systematische Umgangsvereitelung. Noé ist zu diesem Zeitpunkt aber erst 25 Monate jung …

Das Umgangsverfahren v. 31.08.2011 (zuvor Burgdorf) konnte erst am 14.12.2011(!) in Siegburg verhandelt werden – am gleichen Tage erging zumindest aufgrund der einstweiligen Anordnung der Umgangsbeschluss, der beinhaltet, dass Papa seinen Sohn alle 14 Tage samstags von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr, in alleiniger Obhut, sehen darf.

Das Sorgerechtsverfahren v. 14.11.2011 (zuvor Burgdorf) konnte erst am 07.02.2012(!) erstmalig in Siegburg verhandelt werden. Sowohl in Umgangs- als auch Sorgerechtsverfahren gilt aber §155 FamFG.

Nur am 17.12.2011, am 27.12.2011, am 14.01.2012 und am 28.01.2012 durfte mich unser Sohn, für jeweils 4 Stunden, sehen. Seitdem vereitelt die Kindesmutter, strafbar i.S. §235 StGB und §171 StGB, durch Anwendung von List den Umgang.

Selbst die Staatsanwaltschaft Bonn und Generalstaatsanwaltschaft Köln gucken diesem strafbaren Kindesentzug tatenlos zu – eine komplette Rechtsverweigerung der staatlichen Organe!

Am 28.01.2012 hat mich mein Sohn das letzte Mal gesehen und KEINER unternimmt etwas dagegen, obwohl stets Parallelverfahren am AG Siegburg hierzu anhängig waren.

Die Einzelrichterin am Familiengericht Siegburg, Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318), schreitet hier nicht ein, obwohl sie Kraft ihres Amtes dazu verpflichtet wäre. Dies gebietet ihr Amtseid – doch die renitente Richterin Dallmann versagt in Gänze.

Die Kindesmutter betreibt unstreitig weiterhin massive Kindeswohlgefährdung, vor allem aus psychosozialer Sicht des Kindeswohls.

Im anerkannten Schrifttum (Staudinger/Coester) ist das i.S. §1666 BGB faktische Kindeswohlgefährdung.

Auch in Anlehnung ständiger Rechtssprechung oberster Bundesgerichte ist willkürliche Umgangsvereitelung, regelrecht systematischer Umgangsboykott, faktische Kindeswohlgefährdung.

Doch weder die Kindesmutter noch die renitente Einzelrichterin am Amtsgericht – Familiengericht – Siegburg, Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) interessiert höchstrichterliche Rechtssprechung oberster Bundesgerichte!

Nicht einmal eine Mord- und Bombendrohung gegenüber dem leiblichen Kindesvater -durch neuen Lebensgefährten der Kindesmutter und ihr selbst- wird durch die Richterin Dallmann gewürdigt, sondern wird verhöhnend als irrelevant vom Tisch gewischt!

Trotz massiver sträflicher und nachhaltiger Verfahrensfehler, mehrfacher Verletzung des rechtlichen Gehörs und Anwendung reiner Phantasieurteilsbegründungen -vor allem falscher Rechtsanwendungen!- in allen Verfahren erhält die Kindesmutter dennoch das alleinige Sorgerecht weiterhin zugesprochen, obwohl anerkanntes Schrifttum oberster Bundesgerichte einen sofortigen Sorgerechtsentzug vorsieht – bei missbräuchlicher Ausübung des Sorgerechts.

Die renitente Einzelrichterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) ergänzte nur süffisant, “der Kindesvater könne froh sein in seinem Leben überhaupt bis jetzt 4 x Umgang mit seinem Sohn bekommen zu haben”!

Doch es kommt noch schlimmer:

Meine Ex wollte unseren Sohn sogar noch kurz vor der Geburt (im 8.SS-Monat!) – durch eine Giftspritze in den Kopf, im Ausland – töten lassen, weil sie an starken Depressionen leidet, und ihn nicht wollte (aktenkundig!). Sie sprach mehrmals davon sich umbringen zu wollen, und unseren gemeinsamen Sohn somit auch – doch auch dies ist für die Richterin Dallmann aktenkundig irrelevant!

Bereits am 28.02.2012 bzw. 07.03.2012 hätte ein verfassungskonformer Sorgerechtsentzug bei der Kindesmutter am Amtsgericht – Familiengericht – Siegburg stattfinden müssen, nachdem die Ex offensichtlich aufgezeigt hat nicht erziehungsfähig zu sein, weil ihr u.a. jegliche Bindungstoleranz fehlt und sie missbräuchlich die Alleinstellung des sorgeberechtigten Elternteils ausnützt.

Sitzungsprotokolle und Urteilstenore des Amtsgericht – Familiengericht – Siegburg zeigen kristallklar auf den Kindesvater systematisch (durch Akten Manipulation der RICHTERIN DALLMANN!) gänzlich – im Vorwege der sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandendesgericht Köln – zu diskreditieren und zu diffamieren.

Von einer regelrechten Infiltrierung durch den Spruchkörper muss hier offensichtlich gesprochen werden.

Denn:

Obwohl die Kindesmutter eine aktenkundig nachgewiesene Falschaussage an Eidesstatt am 22.09.2011, im ersten der bisher 19 Verfahren auf Amtsgericht Ebene bzgl. ihrer ordnungswidrigen Scheinummeldung von Burgdorf nach Troisdorf getätigt hat, welche durch das Einwohnermeldeamt (und weiterer Zeugen) vollumfänglich bestätigt ist, erklärt die renitente, rechtsbeugende Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) trotzdem, am 14.12.2011, während der Hauptverhandlung des ersten Umgangsverfahrens in dieser Angelegenheit, welches sodann aufgrund genau dieser Falschaussage an Eidesstatt vom AG Burgdorf an das AG Siegburg (fälschlich!) abgetreten wurde:

“Die Kindesmutter hat es doch an Eides Statt erklärt, dann wird es schon stimmen”.

Nochmals: Es ist aktenkundig bewiesen, dass ein angeblicher (zudem völlig lebensfremder!) Umzug am 22.09.2011 durch die Kindesmutter von Burgdorf nach Troisdorf nie stattgefunden hat – vor allem nicht rückwirkend zum 28.08.2011. Am 22.09.2011 mandatierte die Kindesmutter ihren Anwalt aus Siegburg, der sie sodann zur Falschaussage an Eides Statt direkt noch am gleichen Tage angestiftet hat (ebenfalls aktenkundig und liegt dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln vor).

Ohne sachverständig beraten zu sein und ohne eine substantiierte Überprüfung dieser offensichtlichen Falschaussage der Kindesmutter hat die Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) einfach ihr Urteil im seinerzeit ersten Sorgerechtsverfahren, am 13.06.2012, beschieden, obwohl noch am 08.06.2012 -unstreitig 5 Tage vor der Urteilssprechung!- aktenkundig bekannt wurde, dass die Kindesmutter schriftlich erklärte, es würde überhaupt gar kein Umgang mehr stattfinden. Und das, obwohl erst am 23.05.2012 eine Umgangspflegschaft wegen Umgangsboykott der Kindesmutter beschieden wurde. Ein kristallklares Fehlurteil am 13.06.2012 am AG Siegburg!

Grundlage dieses Willkür-Urteils:

Auf den substantiierten -aktenkundigen- Rückverweisungsantrag des Kindesvaters vom 19.12.2011, der somit fälschlich am Familiengericht Siegburg und nicht zuständigkeitshalber am Familiengericht Burgdorf geführten Verfahren, reagierte die rechtsbeugende Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) schlichtweg gar nicht!

Eine komplette Rechtsverweigerung der Richterin Dallmann.

Doch auch die massiv arglistige Täuschung und der versuchte Prozessbetrug der Kindesmutter berücksichtigt die Abteilungsrichterin des Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg,Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) , nicht.

Alles irrelevant für Richterin Dallmann.

Die Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) wendet lieber zuhauf verfassungswidrige Zirkelschlüsse (Beweisfehler), arabeske logische Sprünge (Phantasie Urteilsbegründungen) und klassische Fehlschlüsse nach Eubulidis an, um somit ihre rechtlich unhaltbaren Gefälligkeitsurteile “pro-Kindesmutter” zu unterfüttern.

Es handelt sich bei dieser vorsätzlichen Rechtsbeugung der Richterin Dallmann schlichtweg um grobe, vorsätzlich sich wiederholende Verfahrensverzerrungen, in denen selbst höchstrichterliche Rechtssprechungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, sowie diverser Oberlandesgerichte von der Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) am Familiengericht Siegburg schlichtweg als irrelevant verhöhnt werden.

Jeder denkender und dem Rechtsstaat verpflichteter Jurist muss sich ernsthaft fragen, wie es die Richterin Dallmann mit dem “Lex” nimmt!

Die Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) schafft für die Kindesmutter einen verfassungswidrigen rechtsfreien Raum.

Auch die gerichtlich bestellte Umgangspflegerin brachte, während ihrer 4-monatigen Umgangspflegschaft (v. 23.05.2012-23.09.2012), nicht einen einzigen Umgang auf den Weg und macht sich damit u.a. der Beihilfe des Kindesentzuges strafbar.

Es handelt sich hier bezeichnender Weise um die Duzfreundin der Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318).

Die Anträge auf Anordnung von Ordnungsmitteln vom 02.06.2012 und 20.08.2012 gem. §89 FamFG gegen die Kindesmutter sind verfassungskonform, dennoch will die Richterin Frau Gabriele Dallmann die Kindesmutter partout nicht wegen nachhaltiger Umgangsverweigerung in Zwangshaft nehmen. Die Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) verhöhnt den Kindesvater eher mit der Aussage: “Was will der Kindesvater mit den Anträgen überhaupt erreichen?”

Die Großkotzigkeit dieser renitenten Richterin Dallmann ist eine Verballhornung der gesamten Justiz in Nordrhein-Westfalen, wenn nicht sogar für ganz Deutschland!

Offensichtlich leidet die Richterin Dallmann an einem sehr starken defizitären Selbstwertgefühl, gepaart mit hochgradiger Beratungsresistenz.

Drei Umgangsverfahren, eine eingerichtete (aber erfolglose!) Umgangspflegschaft, zwei Haftanordnungsanträge gegen die Kindesmutter blieben ERFOLGLOS.

Und die renitente Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abtl. 318) unternimmt NICHTS, um das massiv gefährdete Kindeswohl bei der Kindesmutter schadfrei zu stellen!

Unsägliches aber auch bei der Landespräsidentin Herrn Dr. Bräuer des Landgerichts Bonn – genauso ein selbstverliebtes, arrogantes Staatsorgan des Landes Nordrhein-Westfalen!

Anstatt, dass die drei eingereichten DAB’s (Dienstaufsichtsbeschwerden) und die nachhaltigen Befangenheitsanträge gegen diese willkürlich agierende Einzelrichterin bearbeitet werden wird wegen angeblicher Beleidigung der Einzelrichterin von dieser Strafantrag gegen den Kindesvater gestellt (Strafbefehl über 100 TS / Tagessätze).

Wer dies hier liest kommt unweigerlich zu dem Schluss, dass diese renitente, rechtsbeugende Richterin Frau Gabriele Dallmann eine Verfassungsgegnerin ist:

Wer sich anmaßend -als “kleine” Amtsgericht Richterin- sich über anerkanntes Schrifttum oberster Bundesgerichte (wir sprechen hier vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe), sich sogar über die Europäische Menschenrechtskonvention -die den Rang eines Bundesgesetzes besitzt- stellt und zudem das Grundgesetz außer Kraft setzt, muss kristallklar als Verfassungsgegnerin betitelt werden. Und das ist keine Beleidigung, sondern Realität.

Ein elementarer Lichtblick am OLG KÖLN:

Der 27. Senat des OLG Köln stellte folgerichtig im Beschluss v. 13.06.2013 -II27 UF xx/13- (mir am 15.06.2013 zugestellt) in einstweiliger Anordnung fest:

“Die Tatsache, dass die Muttertrotz der mehr als deutlichen Hinweise des Senats (Beschluss v. 03.12.2012 und v. 08.03.2013)– weiterhin unbeirrt standhaft jegliche Kontakte verweigert, lässt gravierende Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit aufkommen, worauf der Senat in den genannten Beschlüssen bereits hingewiesen hat. Auch die Veröffentlichung der das Kind betreffenden Problematik zwischen den Eltern in für jedermann zugänglichen sozialen Netzwerken wie “facebook”, wie sie nach Darstellung des Antragstellers durch die Antragsgegnerin laufend und unter Einbeziehung des Kindes einschließlich von Fotos erfolgt, erweckt erhebliche Bedenken.

Nunmehr ist erneut das Amtsgericht Siegburg angerufen.

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Kommen wir zu den massiven Rechtsbeugungen der Richterin Dallmann bis dto (Stand 02.12.2012).

Renitente Familienrichterin stellt sich über geltendes dt. Recht:

Die Richterin Frau Gabriele Dallmann (Abteilungsrichterin am Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg, Abtl. 318 F) hat vorsätzlich, aus niederen Beweggründen, willkürlich agiert:

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat vorsätzlich das Recht nachweislich gebeugt.

– der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg müssen ihre groben Rechtsverstöße auch bekannt gewesen sein.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg verstößt nachhaltig gegen geltendes dt. Recht.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg bescheidet ihre Urteile stets durch Zirkelschluss (Beweisfehler), Anwendung arabesker logischer Sprünge (Phantasie Urteilsbegründungen), sowie bewusster Projektion der Geschehnisse.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg begeht in sämtlichen Familienverfahren vorsätzliche schwere Verfahrensfehler.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat in diversen Verfahren massive Verfehlungen in der Arbeit des Abteilungsrichters vollendet. Dabei handelt es sich nicht um Einzelvorkommnisse der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg, sondern die benannten Fälle zeigen durchaus repräsentative Züge der Arbeit der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg auf.

– der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg müssen ihre schwerwiegenden Rechtsverletzungen auch klar gewesen sein, zumal sie immer wieder auf ihre willkürliche Rechtsauffassung hingewiesen wurde. Sämtliche Einwendungen hat die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg verhöhnend als irrelevant abgetan.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg ist offensichtlich unbelehrbar, was in anerkannten Schrifttum gesetzlich verankert ist.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg stellt sich anmaßend über das Grundgesetz hinweg; ein elementarer Verstoß gegen geltendes Recht. Ebenso interessiert es diese renitente Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg nicht, was in der EMRK, der UN-KRK und dem UN-Zivilpack steht. Ein weiterer elementarer Verstoß gegen geltendes Recht.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat zudem bewusst die Verletzung materiellen Rechts (falsche Rechtsanwendung), aber auch des Verfahrensrechts (Verschleppung der Verfahren trotz §155 FamFG) begangen, und dies mit groben Vorsatz, um somit der Kindesmutter weiterhin einen verfassungswidrigen “rechtsfreien Raum” zu ermöglichen und der ertrotzten Kontinuität der Kindesmutter Rechnung zu tragen.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat auch immer wieder Verfahren durch Verletzung des rechtlichen Gehörs beschieden. Ein weiterer -ganz elementarer- Verstoß gegen geltendes Recht.

– auch die stets bewusst falsche Feststellung des Sachverhalts der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg, als diese u.a. regelrecht manifestiert erklärt, die Kindesmutter würde angeblich gar keinen Umgangsboykott betreiben stellt eine bewusst falsche Feststellung des Sachverhalts dar, und somit eine unwiderlegbare Rechtsbeugung i.S. §339 StGB.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg toleriert somit verfassungswidrige Handlungen der Kindesmutter; konterkarierend i.S. §1684 BGB und verstößt somit gegen ihre Ermittlungspflicht i.S. §26 FamFG. Dieses rechtswidrige Verhalten der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg steht klar im Widerspruch ihres Amtseides bei Amtseintritt i.S. §38 Abs. 1 DRiG.

– in sämtlichen Verfahren muss konstatiert werden, dass sich die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg dabei jenseits des verfassungsrechtlich anerkannten Schrifttums bewegt und ihre Bescheidungen einfach nicht mehr nachvollziehbar sind und somit als willkürlich bezeichnet werden müssen.

– insbesondere in Anlehnung des erst jüngst gesprochenen Präzedenz Urteils des BGH, zum Thema Rechtsbeugung (dort 18-fache Rechtsbeugung eines renitenten Richters), muss der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hier gleiches -massives- Fehlverhalten konstatiert werden.

– die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat vorsätzlich Sitzungsprotokolle und Urteilsbegründungen manipuliert, um somit einen gänzlich (falschen) Sachstand zu dokumentieren, welcher mit der Wahrheit und dem faktischen Akteninhalt jedoch rein gar nichts zu tun hat und somit jeglicher Grundlage entbehrt.

– besonders ist hervorzuheben, dass die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg Akten der Verfahren manipuliert hat, um so der Kindesmutter stetig Gefälligkeitsurteile zusprechen zu können. Diese Aktenmanipulation ist erst innerhalb des jeweiligen zweiten Rechtszuges offensichtlich geworden, nachdem weitere Akteneinsicht gefordert wurde. (Aktenkundig!)

Die Voraussetzungen der Rechtsbeugung i.S. StGB§339 liegen hier unstreitig gegen Richterin Frau Gabriele Dallmann am Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg vor.


Faktum ist:

a) die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat stetig bewusst falsche Rechtsanwendungen benützt, um somit jeweils zum Nachteil meiner Person zu bescheiden.

b) die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Der Wille des Gesetzgebers ist dadurch vorsätzlich und nachhaltig missachtet worden.

c) die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat durch bewusste Billigung möglicher Fehlerhaftigkeit ihre Entscheidungen der jeweiligen Urteilsbescheidungen in Kauf genommen.

d) die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat ihre richterliche Unabhängigkeit i.S. Art. 97 GG vorsätzlich ausgenützt, um völlig verantwortungslose Beschlüsse / Vergleiche zu erlassen, die derart weit von anerkannten Schrifttum -vor allem verfassungsrechtlich- erfolgten, dass offensichtlich von reiner Willkür gesprochen werden muss.

In Anlehnung an das Willkürverbot i.V. Art. 3 GG für Richter kann das Verhalten der Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg in keinster Weise toleriert werden.

Genau diese Willkür liegt in vorliegenden Verfahren der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg vor; also eine bewusst getätigte Rechtsbeugung der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg.

In anerkannten Schrifttum heißt es zu StGB§339 (Rechtsbeugung) unmissverständlich:

Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist. Da die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zwingend den Amtsverlust zur Folge hat (§24 Nr. 1 DRiG), führt eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung regelmäßig dazu, dass der wegen Rechtsbeugung verurteilte Richter oder Staatsanwalt kraft Gesetzes sein Amt verliert. Wie stets bei Verbrechen ist der Versuch strafbar (§23 StGB). Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. §339 StGB zielt auf die Sicherung und Wahrung der Verantwortlichkeit des Richters und damit auf die richterliche Achtung von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG). Denn die richterliche Freiheit müsse dort eine Grenze habe, wo die Unabhängigkeit in Verantwortungslosigkeit ausartet, der Wille des Gesetzgebers vorsätzlich missachtet sei. Ein Richter, der eine bewusst gesetzeswidrige Entscheidung erlässt, begeht auch dann Rechtsbeugung, wenn er die Entscheidung für gerecht hält. Da der Richter gezwungen ist, eine Entscheidung zu treffen, liegt bedingter Vorsatz nicht schon dann vor, wenn der Richter trotz Zweifel an der Richtigkeit seiner Auffassung entscheidet, sondern bereits dann, wenn er die mögliche Fehlerhaftigkeit der Entscheidung billigt.

Man muss sich (als denkender und dem Rechtsstaat verpflichteter Jurist) die mehr als berechtigte Frage stellen:

Leidet die Richterin Frau Gabriele Dallmann an einem paranoiden Gedankensystem ? (-> StGB§63, Einweisung in die geschlossene Psychiatrie?)

Diese Frage stelle ich mir als Blogbetreiber im Hinblick Art. 5 GG. darauf, dass die Richterin Dallmann in ihrer Entscheidung unter dem 12.09.2013 doch wahrlich erklärt hat, dass die Kindesmutter gar keinen Umgangsboykott betreibt, und die Richterin Dallmann führt weiter in Ihrer willkürlichen Urteilsbegründung unter dem 12.09.2013 aus: “Die Kindesmutter müsse erst wieder Vertrauen in den Kindesvater finden …” (in Anlehnung an die unstreitig vorliegende Akte kann man nur zu o.g. Frage i.S. des Gedankensystems der Richterin Dallmann schlussfolgernd kommen, wenn die Richterin Dallmann mutwillig Sachverfälschung betreibt, um so ihre absurde Behauptung zu untermauern. Die Richterin Dallmann verzehrt hier wissentlich die Sachlage: Die Kindesmutter boykottiert willkürlich, systematisch und völlig grundlos den Umgang seither; dies ist aktenkundig! – und die Richterin Dallmann erklärt, die Kindesmutter würde keinen Umgangsboykott betreiben ? Krankhaft ist so eine hanebüchene Behauptung der Richterin Dallmann.

Elementare Verstöße der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg gegen geltendes Recht.

Schlichtweg als Skandal muss diese nachhaltige Verantwortungslosigkeit der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg bezeichnet werden, obliegt ihr es bereits von Amts wegen einzugreifen.

Die Rechtsauffassungen der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg sind an Maßlosigkeit nicht mehr zu überbieten und schreien zum Himmel.

Auch mit den unstreitigen Äußerungen der Kindesmutter, “sie würde dafür sorgen, dass der Antragsteller [ich!] seinen Sohn nie wiedersehen werde,” setzt sich die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg NICHT auseinander. Die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg erklärt süffisant: “Dem Kind geht es bei der Kindesmutter doch gut” …

Die Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg hat somit ganz erhebliche Verfahrensverstöße begangen, den Rechtsbeugungstatbestand i.S. §339 StGB gleichwohl verwirklicht, da ausreichende Anhaltspunkte für eine den Verfahrensfehlern zugrunde liegende sachwidrige Motivation und eine Gefahr der falschen Entscheidung zum Nachteil meiner Person vorliegen.

Der Richterin Frau Gabriele Dallmann Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg muss offensichtlich ein Verstoß gegen das Verbot objektiver Willkür attestiert werden:

Schlampig begründete Urteile, bei denen ein Großteil des streiterheblichen Vortrages überhaupt nicht gewürdigt bzw. einseitig der Sachvortrag einer Partei (hier stetig der von der Kindesmutter, obwohl unsubstantiiert und unbewiesen!) zugrunde gelegt wird, bzw. substantiierter Sachvortrag des Kindesvater willkürlich von der Richterin Dallmann umgedeutet wird.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vertritt einstimmig die Meinung, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt (vgl. Zaunegger ./. Deutschland, Beschwerde-Nr. 22028/04, Kammerurteil v. 03.12.2009).

Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.

Ich werde gegen die Verantwortlichen dieser unfassbaren Causa bzw. gegen Deutschland eine Schadensersatzklage führen, um eine ausreichend gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden (§253 BGB, vor allem Abs. 2 i.V. §823 BGB und §839 BGB) zu erhalten – welche ich sodann auf das Sparbuch meines Sohnes einzahlen werde.

Ich werde für meinen leiblichen Sohn kämpfen, notfalls bis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

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(obiges Bild v. 02.08.2011, Geburt meines Sohnes)

Ich liebe Dich über alles Noé,

Dein Vater

Happy Birthday, mein lieber Sohn Noé

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Posted on August 2, 2013

Stand: 02.08.2013.

Lieber Noé, heute hast Du Deinen 2. Geburtstag – und Papa durfte Dich (wie schon zu Deinem 1. Geburtstag und beide Weihnachten) wieder nicht sehen.

In Deinem noch so jungen Leben musst Du leider schon so viel Leid ertragen; boykottiert “Mama” seit Deinen nun 24 Lebensmonaten insgesamt 23 1/4 Monate willkürlich und systematisch den Umgang zu Papa.

Lieber Noé, ich liebe Dich so sehr – wie vom ersten Tage an, wo ich Dich nach Deiner Geburt mit Deinen 52cm auf meiner Brust liegen hatte und wir innerhalb der ersten 3 Wochen in Deinem Leben uns täglich gesehen haben.

Vom 18.08.2011-21.08.2011 hatte ich Dich sogar 4 Tage und Nächte in alleiniger Obhut, weil “Mama” angeblich beruflich in Frankfurt zu tun hatte. Jetzt ist bekannt, dass “Mama” innerhalb dieser 4 Tage die Flucht aus Burgdorf perfide geplant hat.

Dennoch: Du bist für mich DER WICHTIGSTE MENSCH auf dieser Welt – ich werde weiter um Dich kämpfen.

Umgang hat nur am 17.12.2011, 27.12.2011, am 14.01.2012 und am 28.01.2012 stattgefunden – seitdem nicht mehr!

“Mama” erzählt sogar überall -vor allem öffentlich bei facebook- völlig geisteskrank den Leuten (insbesondere ihren “Freunden”), dass ihr neuer Ehemann angeblich Dein Vater wäre, obwohl ich der leibliche und rechtliche Papa von Dir bin.

Ich hoffe so sehr, dass es Dir gut geht und Du noch lebst, Noé, da “Mama” Dich noch im 8.SS-Monat durch eine Giftspritze in den Kopf töten lassen wollte!

Ich werde NIE aufgeben zu kämpfen; bald lebst Du sicher und in Geborgenheit bei Papa! Niemand wird Dir dann jemals wieder derartig seelische Qualen zufügen können; erst recht nicht Deine eigene “Mama”.

In Liebe, Dein Vater.

Noch 1 x Schlafen, Noé!

Posted on September 11, 2013

Vor dem Lesen des Eintrages bitte das Lied “White Night” starten (Noé liebt diesen Song):

Stand 11.09.2013:

Morgen -am 12.09.2013- steht endlich der Termin zur Verkündung einer Entscheidung am AG Siegburg -Familiengericht- im Sorgerecht Verfahren an.

Wenn dieses Mal alles verfassungskonform abläuft, erhält Papi das alleinige Sorgerecht für Dich übertragen.

Ich werde Dich beschützen, Dich behüten, Dich immer lieben.

In den letzten Tagen sind leider einige wundervolle Babys mir nahestehender Personen gestorben; ständig muss ich dabei an Dich denken und ich bete zu Gott, dass Mama Dich nicht auch in den Himmel schicken wird, wenn ihr jetzt das Sorgerecht entzogen wird und sie keinen weiteren Ausweg mehr sieht uns weiterhin zu trennen.

In den letzten Tagen habe ich sehr viel geweint, weil es mein Herz sehr berührt, dass diese wundervollen kleinen Engel ihren Kampf bereits verloren haben und ihre Flügel ausgebreitet haben, um in den Himmel zu fliegen. Die ganzen Gebete haben nicht geholfen, die Krankheiten waren einfach zu stark; ihre kleinen Seelen konnten sich nicht weiter dagegen wehren.

Sie starben alle mit einem Alter von unter 1 Jahr, manche wurden sogar nur 58 Tage jung.

Liebe Engel im Himmel: Ihr seid von uns gegangen, aber wir werden euch nie vergessen.

Ich musste mit ansehen, wie diese kleinen Engel in den Armen ihrer Mama oder Papa gestorben sind – sie schliefen dabei ganz friedlich in den Armen ihrer Eltern ein, als die medizinischen Geräte “abgeschaltet” worden sind, um in eine bessere Welt zu kommen, ohne Schmerzen.

Dieser Anblick hat mir das Herz zerrissen.

Hoffentlich finden sie im Himmel viele neue Spielkameraden und vor allem ihren Seelenfrieden.

Sie waren so rein und unschuldig …

Diese kleinen wundervollen Seelen waren leider viel zu kurz auf unserer Welt.

Warum lässt Gott so etwas zu, wenn es ihn gibt ?

Warum leiden so viele Kinder auf dieser Welt ?

So etwas bricht mir das Herz und verstärkt meine Sehnsucht zu Dir immer mehr.

  • Ich möchte Dich endlich wieder in meine Arme schließen können,
  • Dich beschützen können,
  • mit Dir lachen können,
  • jeden Deiner tapsigen Schritte begleiten können,
  • Deine Händchen halten können,
  • Dich abends wieder in Dein Bettchen legen können,
  • Dich behutsam zudecken zu können,
  • Dir eine Gute-Nacht-Geschichte vorlesen zu können,
  • Dir einen ganz lieben Gute-Nacht-Kuss auf Deine Stirn geben zu können.

Ich vermisse das so sehr. Ich vermisse DICH so sehr, mein kleiner Engel.

Niemand wird Dir jemals wieder derartiges Leid zufügen, welches Du in Deinen letzten Monaten bei Mama erleiden musstest.

Wir werden leider die verlorenen letzten Jahre nie wieder zurück bekommen, waren es Deine ersten Jahre in Deinem Leben überhaupt. Du hast in dieser Zeit die Welt bereits mit Deinen kleinen Händchen und Füßchen erkundet. Du hast gelernt selber zu sitzen, Dich an Gegenständen heraufzuziehen, ja sogar Deine ersten eigenen Schritte musstest Du ohne Deinen Papi selbstständig machen. So gerne hätte ich das Alles mit Dir erlebt. Mama erzieht Dich seit Jahren so, dass Du zu einem anderen Mann “Papi” sagen musst. Das tut mir sehr weh und Dir sicher auch, kleiner Schatz.

Du bist trotzdem das Wichtigste für mich auf der Welt.

Seit dem 02.08.2011, seit Deiner Geburt, hat sich Alles in meinem Leben verändert.

Ich bin so stolz Dein Papi zu sein.

Dein Lachen hat mich immer verzaubert, Deine Blicke zu mir haben mir immer gezeigt, wie sehr Du mich liebst.

Diese tiefe Liebe von Dir hat mir Stärke gegeben immer wieder durchzuhalten.

Immer wieder gab es Rückschläge am Familiengericht, wegen einer Richterin, der das Kindeswohl offensichtlich nicht am Herzen liegt.

Dennoch habe ich nie aufgegeben weiter zu kämpfen.

Und ich verspreche Dir eins, mein kleiner Engel:

Ich werde auch weiterhin niemals aufgeben.

Niemand wird uns jemals von einander trennen können.

Ich bin Dein leiblicher (und rechtlicher) Papi und gebe Dich niemals auf:

NIEMALS.

Ich liebe Dich so sehr, dass ich diese Liebe zu Dir gar nicht in Worte fassen kann.

Du bist mein ganz persönlicher Polarstern am Himmel.

Wenn ich abends in den Himmel gucke, sehe ich Dich leuchten.

Sterne fallen nicht vom Himmel, kleiner Schatz: Sie werden geboren.

Noch 1 x Schlafen, dann wird hoffentlich alles gut.

Dein Kinderzimmer ist bei Papi für Dich eingerichtet, mit ganz vielen Kuscheltieren. Wir alle warten so sehr auf Dich.

Ich trage Dich seit dem 02.08.2011 fest in meinem Herzen.

Es vergeht kein Tag wo ich nicht an Dich denke, mein kleiner Engel.

Heute Nacht sollen alle Sterne nur für Dich scheinen, so dass der Himmel ganz hell erleuchtet und Dir den Weg zu mir bereitet.

Bitte komm’ wieder nach Hause.


Update 13.09.2013:

Leider das nächste (Willkür)Urteil der Richterin Gabriele Dallmann vom Amtsgericht Siegburg unter dem 12.09.2013:

“Mama” erklärt am 23.08.2013:

“Der Übertragung des Sorgerechts und der Aufnahme unbegleiteter Umgangskontakte steht zunächst einmal entgegen, dass der Antragsteller für Noé ein Fremder ist und er zu diesem keine Beziehung hat. Die Antragsgegnerin ist sehr wohl erziehungsfähig. Die Antragsgegnerin ist allerdings der Auffassung, das Umgangstermine mit dem Antragsteller nicht dem Kindeswohl entsprechen. Es wird angeregt, dass auch zu der Frage ob Umgangstermine überhaupt stattfinden sollten ein Gutachten eingeholt wird.”

Den absoluten Hammer hat “Mama” aber am 27.08.2013, während der mündlichen Verhandlung am AG Siegburg, gebracht (natürlich ist dies im Sitzungsprotokoll festgehalten).

“Mama” erklärte allen Ernstes:

“Für mich kommt die Übertragung des Sorgerechts oder das geteilte Sorgerecht überhaupt nicht in Frage. Ich lehne jeglichen Kontakt mit dem Antragsteller ab. Am Ende der Verhandlung erkläre ich nochmals, dass ich jeglichen Kontakt mit dem Kindesvater ablehne. Noé ist mein Kind, ich habe ihn 9 Monate im Bauch gehabt”

Und, als wenn das nicht schon offensichtlich genug ist, dass “Mama” absolut keine Bindungstoleranz besitzt und missbräuchlich so die Rolle als Alleinerziehungsberechtigte nachhaltig ausnützt, bekommt “Mama” dann noch von der renitenten Richterin mit Beschluss unter dem 12.09.2013 ein “Lobeslied” auf so ein unterirdisches Verhalten gesungen.

Die Richterin erklärt in ihrem (Willkür)Urteil unter dem 12.09.2013:

“Der Antrag des Antragstellers, der Antragsgegenrin die elterliche Sorge zu entziehen und auf ihn zu übertragen wird zurückgewiesen.

…(…)…

Auch wenn Umgangskontakte bisher immer noch nicht stattgefunden haben und nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln im genannten Beschluss die diesbezügliche Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter sehr fraglich erscheint, kam ein Entzug der elterlichen Sorge nicht in Betracht, weil das Kind grundsätzlich bei der Kindesmutter gut aufgehoben ist.

…(…)…

Unbegleitete Umgangskontakte sind allerdings im Interesse des Kindeswohls derzeit nicht angezeigt. Das Kind hat seinen Vater sehr lange nicht gesehen, so dass es diesen erst wieder kennenlernen muss. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass das Kind erst zwei Jahre alt geworden ist.

….(…)…

Hinzu kommt, dass auch die Kindesmutter erst wieder Vertrauen gewinnen muss, dass der Sohn bei den unbegleiteten Kontakten beim Vater gut aufgehoben ist. Wann dies der Fall ist, kann der Umgangspfleger ohne Weiteres beurteilen.

Gegenstandswert: 3.000€

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 FamFG.”

S P R A C H L O S macht jedoch insbesondere diese Feststellung der Richterin unter dem 12.09.2013:

“Die Kindesmutter müsse erst wieder Vertrauen in den Kindesvater gewinnen…”

LEIDET DIE RICHTERIN AN SCHIZOPHRENIE, AN VÖLLIGEM REALITÄTSVERLUST oder ignoriert sie schlicht, dass die Kindesmutter seit unfassbaren 2 Jahren (Stand 11.09.2013) den Umgang in Gänze -willkürlich und systematisch- boykottiert ?

Offensichtlich ist die Richterin am Amtsgericht völlig unzurechnungsfähig, wenn sie auch weiterhin resolut und renitent erklärt meinem Sohn würde es doch gut gehen, obwohl das OLG Köln mit Beschluss v. 13.06.2013 bereits

gravierende Zweifel an der Erziehungsfähigkeit bei der Kindesmutter festgestellt und eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung bejaht hat.

Daher ist soviel Dreistigkeit, Renitenz und Willkür der Richterin Dallmann am Amtsgericht Siegburg nur schwer erträglich!

Das Urteil des AG Siegburg unter dem 12.09.2013 ist aus verfassungsrechtlicher Sicht -in Anlehnung des anerkannten Schrifttums oberster Bundesgerichte (BGH und BVerfG), sogar des EGMR; in Hinblick auf die EMRK (die den Rang eines Bundesgesetzes besitzt!) und der rechtskräftigen Sorgerechtsreform des BMJ zum 19.05.2013- nicht haltbar.

All dies verstärkt immer nur noch mehr meine absolut bedingungslose Liebe zu meinem kleinen Engel.

Lieber Noé,
ich liebe Dich so sehr,
Dein Vater

Hat der “Albtraum Sorgerecht” bald ein Ende?

Posted on November 30, 2013

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Stand 30.11.2013:

Seit bereits nunmehr unfassbaren 27 1/4 Monaten boykottiert meine Ex den Umgang zu unserem gemeinsamen Sohn Noé willkürlich und systematisch; obwohl dieser erst 28 Monate jung am 02.12.2013 wird (geb. am 02.08.2011).

Das Oberlandesgericht Köln hat unter dem 07.11.2013 einen Sachverständigen-Gutachter

Prof. Dr. xxx

Dipl.-Psych. (Freie Universität xxx)
promoviert 1983 (Universität xxx)
Habilitation 1991 (Universität xxx)
seit 1996 apl. Prof. (xxx Universität)
Funktionen
apl. Prof. an der xxx Universität
Lehrbeauftragter an der Universität zu xxx
Gutachter für Familiengerichte und Medieninstitutionen
Mitglied in Fachverbänden
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (Fachgruppe Medienpsychologie)
Deutsche Liga für das Kind
Deutscher Familiengerichtstag
European Society on Family Relations
Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur
International Academy of Family Psychology
Zentrum für interaktive Medien xxx

einbestellt.

Das Sachverständigen-Gutachten soll bis Ende Februar 2014 schriftlich erstellt werden.

Es soll sich dabei fachlich mit der Thematik:

– der gravierenden Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter

und insbesondere mit der schlichtweg

– nicht vorhandenen Bindungstoleranz der Kindesmutter

befassen.

Dieser Schritt des Senats einen Sachverständigen einzubestellen, nachdem die Richterin aus I. Instanz renitent und anmaßend (trotz ständiger Rüge meinerseits) in allen vorangegangenen Verfahren eine Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens verneint hat, ist sehr löblich und wird von mir wohlwollend bejaht.

Diese Fragen sollen vom einbestellten Sachverständigen bearbeitet werden:

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Es reicht jetzt endgültig:

Meine Ex verweigert sich jeglicher Kooperation seit über zwei Jahren aktenkundig, und ich muss ständig das Familiengericht anrufen.

Das Verhalten meiner Ex ist und bleibt unterirdisch. Eine Kooperationsfähigkeit muss bei ihr, ebenso wie eine Kooperationswilligkeit, verneint werden.

Ihre perfide Prozesstaktik, innerhalb der Verfahren am Familiengericht Burgdorf und aktuell Siegburg, ist bei der Staatsanwaltschaft Hannover und Staatsanwaltschaft Bonn, wie ein Kartenhaus, zusammen gebrochen.

U.a. wegen Falscher Verdächtigung, Verleumdung, Übler Nachrede, Fälschung beweiserheblicher Dateien und Vortäuschung von Straftaten hatte sich meine Ex i.S. §154 StPO bereits unter dem 03.08.2012 zu verantworten.

Aktuell, ein Jahr später, aufgrund eines/dieses Sorgerechtsverfahrens haben sich meine Ex wegen Meineid unter dem 27.08.2013 in der mündlichen Verhandlung I. Instanz und versuchten Prozessbetruges unter dem 23.08.2013 innerhalb ihrer Schriftsatzeinlassung I. Instanz und ihr Anwalt wegen uneidlicher Falschaussage in der mündlichen Hauptverhandlung I. Instanz unter dem 27.08.2013, ebenso wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, schwerer Körperverletzung mit Verletzungserfolg, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Kindesentzug von Minderjährigen durch List unter dem 02.08.2013 (Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts der Flucht oder Fluchtgefahr, insbesondere der Verdunkelungsgefahr (die formellen Voraussetzungen eines Haftbefehls liegen gemäß §125 I StPO vor), sowie wegen vollendeten Prozessbetruges mit Tateinheit I. Instanz und wegen Verdachts des versuchten Prozessbetruges unter dem 29.10.2013 II. Instanz (jetziges Verfahren am Oberlandesgericht Köln) -diesmal vor der Staatsanwaltschaft Bonn- erneut zu verantworten.

Es steht seit längerer Zeit eine Verbringung meiner Ex in die JVA Köln-Ossendorf im Raum. Folgendes Schreiben erhielt ich diesbezüglich von der Staatsanwaltschaft:

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Lieber Noé,

ich liebe Dich so sehr und werde niemals aufgeben, um Deine Rechte zu kämpfen.

Am 02.08.2011 bis Du geboren.

Umgang hat nur die ersten drei Wochen nach Deiner Geburt (solange Mama und Papa noch ein Paar waren) stattgefunden.

Am 28.08.2011 ist Mama einfach spurlos mit Dir verschwunden.

Umgang hat danach nur noch 4x -unter dem 17.12.2011, 27.12.2011, 14.01.2012 und das letzte Mal unter dem 28.01.2012 (!) für jeweils 4 Stunden- stattgefunden.

Seit dem 28.01.2012 bis heute boykottiert Mama den Umgang in Gänze.

Augenscheinlich eine grob missbräuchliche Ausübung der elterlichen Alleinsorge durch Mama, die eine Übertragung der elterlichen Alleinsorge auf Papa rechtfertig – so steht es in anerkannten Schrifttum oberster Bundesgerichte des BGH und des BVerfG.

Ich liebe Dich ganz doll,
mein kleiner Engel Noé.

Dein Vater

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Frohe Weihnachten, lieber Noé!

Posted on December 24, 2013

 

Lieber Noé, mein leiblicher Sohn. Ich wünsche Dir vom Herzen allerschönste Weihnachten.

Deine “Mama” boykottiert weiterhin willkürlich und systematisch den Umgang.

Du bist nun 28 3/4 Monate jung; 28 Monate davon Umgangsboykott.

Mein Geschenk an Dich:

Ich habe gestern, unter dem 23.12.2013, den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Form eines umfangreichen Strafantrages gegen die Verfahrensbeteiligten angerufen.

Verfassungshochverrat am Oberlandesgericht Köln:

Bildung einer kriminellen Vereinigung, Rechtsbeugung, außer Kraft setzen des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (die den Rang eines Bundesgesetzes inne hat).

Die ehemals hohe Meinung über den 27. Senat des Oberlandesgerichts Köln hat sich nunmehr auf null revidiert!

Augenscheinlich muss die renitente Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (der 27. Senat des Oberlandesgerichts Köln) auf Bundesebene (durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe) über das Grundgesetz und die EMRK belehrt werden.

Der 27. Senat des Oberlandesgerichts Köln erachtet es in II. instanz nicht einmal für notwendig, trotz einer unzulässigen Teilentscheidung unter dem 12.09.2013 des Amtsgerichts Siegburg (I. Instanz), in der der Kindesmutter ein rechtswidriger -gleichwohl rechtfreier- Raum zugesprochen wurde; diese verfassungsrechtlich unhaltbare Entscheidung aufzuheben. Trotz weiterer, einstweiliger Anordnung unter dem 19.11.2013 versagt der 27. Senat des Oberlandesgerichts in Köln in Gänze.

Der “Rheinische Filz” kann versichert sein:

Derartige Seilschaften werden auf dem Rücken meines erst 28 3/4-monatigen Sohn Noé N I C H T geduldet!

Es ist nicht mehr ansatzweise in Worte zu fassen mit welcher Willkür die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen versucht das verfassungsrechtlich geschützte Umgangsrecht §1684 BGB auszuhebeln, insbesondere im Bezug auf das natürliche Elternrecht, welches sich aus Art. 6 Grundgesetz ergibt.

Am 02.08.2011 bist Du geboren, Noé.

Am 25.08.2011 ist “Mama” mit Dir spurlos untergetaucht.

Am 17.12.2011, am 27.12.2011, am 14.01.2012 und am 28.01.2012 hat Umgang -unter Einschaltung der Familiengerichte- stattgefunden.

Seit dem 28.01.2012 vereitelt “Mama” den Umgang willkürlich und systematisch.

Kein einziger Umgangskontakt mehr seit dem 28.01.2012 (!)

… und die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen guckt sehenden Auges zu wie Deine Seele und Psyche durch Deine eigene “Mama” zerstört wird, lieber Noé.

Am 24.12.2011 -Noé’s 1. Weihnachten- KEIN UMGANG!

Am 31.12.2011 -Noé’s 1. Silvester- KEIN UMGANG!

Noé’s 1. Osterfest in 2012: KEIN UMGANG!

Am 02.08.2012 -Noé’s 1. Geburtstag- KEIN UMGANG!

Am 24.12.2012 -Noé’s 2. Weihnachten- KEIN UMGANG!

Am 31.12.2012 -Noé’s 2. Silvester- KEIN UMGANG!

Noé’s 2. Osterfest in 2013: KEIN UMGANG!

Am 02.08.2013 -Noé’s 2. Geburtstag- KEIN UMGANG!

Am 24.12.2013 -Noé’s 3. Weihnachten- KEIN UMGANG!

Am 31.12.2013 -Noé’s 3. Silvester- KEIN UMGANG!

Noé’s 3. Osterfest in 2014: KEIN UMGANG

Am 02.08.2014 -Noé´s 3. Geburtstag- KEIN UMGANG!

Am 24.12.2014 -Noé´s 4. Weihnachten: KEIN UMGANG!

Am 31.12.2014 -Noé´s 4. Silvester- KEIN UMGANG!

Noé´s 4. Osterfest in 2015: KEIN UMGANG!

Am 02.08.2015 -Noé´s 4. Geburtstag- KEIN UMGANG!

Stattdessen wird unserem Sohn Noé von seiner “Mutter” weiterhin erklärt, dass ihr neuer Freund (jetzt Ehemann) sein Vater sei.

Wie hochgradig psychisch krank muss eine “Mutter” sein, die ein derart unteriridisches Verhalten gegenüber ihrem eigenem Kind entfaltet und dabei gar nicht erkennt:

Der einzigen Person, der nachhaltig seelisch und psychisch dadurch geschadet wird, da ihm sein leiblicher Vater (und somit 50% seiner eigenen Identität) genommen wird, ist der eigene Sohn!

Aber Borderline-Kranke und Personen mit einer dissozialen Persönlichkeitsstörung besitzen kein Empathie Empfinden – leider muss das Noé durch seine “Mama” ebenfalls leidvoll spüren.

Jeder einzelne Verfahrensbeteiligte kann aber sicher sein:

ICH BRINGE JEDEN EINZELNEN VOR DEN INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOF IN DEN HAAG, WENN DIE JUSTIZ DER BRD ZU EINER SELBSTHILFE NICHT IN DER LAGE IST!

Lieber Noé, das ist ein Versprechen, welches ich Dir -als Dein leiblicher und rechtlich anerkannter Vater- gebe.

Ich liebe Dich über alles.

Du bist der wichtigste Mensch in meinem Leben (zusammen mit meiner Familie).

Verdacht des Verfassungshochverrats am Oberlandesgericht -Familiengericht- Köln!

Posted on March 12, 2014

 

Stand: 23. März 2014:

Mein Sohn Noé ist nun 31 3/4 Monate jung.

Seit 31 Monaten boykottiert die Kindesmutter willkürlich, systematisch und völlig grundlos den Umgang.

Wir befinden uns jetzt im 21.(!) Familienverfahren.

Bis heute ist das Oberlandesgericht Köln zu einer Selbsthilfe

-der Kindesmutter aufgrund ihrer bedrohlichen Gefährdung des Kindeswohls und missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Alleinsorge daraufhin das Sorgerecht gänzlich zu entziehen-

nicht in der Lage.

Der 27. Senat des Oberlandesgerichts Köln fabuliert nunmehr “ins Blaue hinein”, begeht einen Zirkelschluss nach dem Anderen. Ein faires Verfahren ist nicht mehr ersichtlich.

Das Oberlandesgericht Köln setzt sich, wie zuvor bereits das Amtsgericht Siegburg, über geltendes Gesetz und begeht somit Rechtsbeugung i.S. §339 StGB.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ?

Ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ?

Gar ein erneuter Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ?

Deutschland hat sich erst unter dem 03.12.2009 eine schallende Ohrfeige aus Straßburg wegen Menschenrechtsverletzung und folglich Verstoßes gegen Art. 8 und Art. 14 der Konvention eingefangen (Zaunegger ./. Deutschland; verfassungswidriger Sorgerechtsausschluss des nichtehelichen Kindesvaters).

Systematische Menschenrechtsverletzung am Oberlandesgericht -Familiengericht- Köln.

Ferner:

Weder §155 FamFG, noch §163 FamFG werden am Oberlandesgericht Köln beachtet.

Ein Verfahrensfortgang ist trotz Verzögerungsrüge und Verfahrensrüge nicht ersichtlich – seit nunmehr 6 Monaten “ruht” das Beschwerdeverfahren, aktuell ist der VRi Ueffing sogar im Urlaub. Ein Vertretungsrichter vom Landgericht[?!] Köln “vertritt” ihn derzeit – schließt sich aber der Willkür des 27. Senats an. Ein Verfahrensfortgang ist nicht ersichtlich. Dies ist ein massiver Verstoß gegen §155 FamFG und stellt somit auch für den Vertretungsrichter einen vollendeten Rechtsbeugestraftatbestand i.S. §339 StGB dar.

Die Beschwerde ist v. 13.09.2013 (nachdem das Amtsgericht Siegburg unter dem 12.09.2013 eine, aus verfassungsrechtlicher Hinsicht, unzulässige Entscheidung beschieden hat (durch BGB Urteil bestätigt!), die Beschwerdebegründung v. 14.09.2013 (dem Oberlandesgericht -Familiengericht- Köln unter dem 16.09.2013 zugegangen).

Im Sinne §155 FamFG hätte eine mündliche Verhandlung bis zum 16.10.2013 erfolgen müssen. (heute ist bereits der 23.03.2014! – seit 5 Monaten unzulässiger Verfahrensstillstand!)

Ein Verlegungsgesuch i.S. §155 Abs. 2 FamFG ist nicht anhängig.

Der 27. Senat versteigert sich stattdessen im Fabulieren “ins Blaue hinein”. Mit dem anerkannten Schrifttum oberster Bundesgerichte sind die “Meinungen” des 27. Senats nicht vereinbar.

Eine sofortige, barrierefreie Vater-Kind-Umgangsschaffung wird durch den 27. Senat aufgrund von Rechtsbeugung ebenso unterjocht – schlichtweg untersagt.

Anstatt seiner Amtsermittlungspflicht des Wächteramts nachzukommen wird das Recht nach eigenen [rechtswidrigen!] “Maßstäben”, welche aus verfassungsrechtlicher Sicht aufgrund des Verstoßes gegen die Rechtspflege keine Stütze erfahren, ausgelegt.

Augenscheinlich fühlen sich die RichterInnen des 27. Senat am Oberlandesgericht -Familiengericht- Köln nicht an das Gesetz gebunden.

Es liegt somit der Rechtsbeugestraftatbestand i.S. §339 StGB mit Tateinheit vor, da sich die Richter des 27. Senats am Oberlandesgericht Köln schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernen – insbesondere aus verfassungsrechtlicher Hinsicht.

Der 27. Senat am Oberlandesgericht Köln setzt sich somit bewusst und in schwerwiegender, gleichwohl in elementarer und völlig unvertretbarer Weise, über Recht und Gesetz [Rechtsregeln, hier §155 FamFG u.a] hinweg.

Der BGH hat bezüglich des Rechtsbeugestraftatbestandes eine mehr als kristallkare Rechtsauffassung (vgl. BGHSt 41, 247, 251, Entscheidung unter dem 15.09.1995).

Sind es nämlich genau diese höchstrichterlich entwickelten Maßstäbe des BGH, die eine Rechtsbeugung bejahen.

Es erscheint somit unstreitig, dass sich der 27. Senat am Oberlandesgericht Köln des Rechtsbeugestraftatbestands schuldig gemacht hat.

Der Kindesmutter wird zudem, -folglich- verfassungswidrig, ein rechtsfreier Raum weiterhin vom 27. Senat am Oberlandesgericht Köln zugesprochen, damit diese mit ihrem perfiden Umgangsboykott fortfahren kann.

Es handelt sich aufgrund der elementaren Verstöße gegen die Rechtspflege, Nichtanwendung des Grundgesetzes Art. 6 Abs. 2, Nichtanwendung der Europäischen Menschenrechts-/Kinderkonvention (die den Rang eines Bundesgesetzes inne hat) zudem schlichtweg um Rechtsbeugung am Oberlandesgericht -Familiengericht- Köln.

Der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde unter dem 23.12.2013 vom Kindesvater [mir!] bereits inform eines substantiierten Strafantrages gegen die Richterin am Amtsgericht Siegburg Dallmann i.V. der Richter am Oberlandesgericht Köln Ueffing, Kleine, Dr. Horst angerufen, da sich die Justiz des Landes NRW zu einer Selbsthilfe nicht in der Lage sieht.

Zeitnah wird nunmehr ein Orkan / ein politisches Erdbeben der Windstärke 11 über die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen fegen.

Derart verantwortungslose RichterInnen sind eine Gefahr für unseren Rechtsstaat und stellen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht eine höchst problematische exekutive Säule dar.

Ergänzung, Stand 09. Februar 2014:

Per heute, den 09.02.2014, verweigert “Mama” den Umgang zu meinem leiblichen Sohn Noé bereits unfassbare 29 1/2 Monate – Noé ist aber erst 30 1/4 Monate jung!

Die Staatsanwaltschaft in NRW ermittelt bereits gegen verschiedene Richter u.a. wegen Rechtsbeugung i.S. §339 StGB.

In Deutschland ist es nahezu ausgeschlossen, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren seitens einer Staatsanwaltschaft gegen Richter eröffnet wird – offensichtlich ist nun das Maß erreicht, wo auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr sehenden Auges wegschauen kann. Bei einer derart augenscheinlichen Willkür der angerufenen Familiengerichte des Landes Nordrhein-Westfalens zeigt dies bereits für Juristen auf, wie schlampig an den Familiengerichten des AG Siegburg und OLG Köln gearbeitet wird – ansonsten wäre der Strafantrag gegen die Familienrichter i.S. §170 Abs. 2 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Auch gegen die Kindesmutter und ihren Anwalt wird aktuell u.a. wegen Falscher Verdächtigung, Meineid (Kindesmutter), uneidliche Falschaussage (der Anwalt der Kindesmutter) ermittelt.

Diese Causa wird noch ein nachhaltiges politisches Erdbeben auslösen, weil sämtliche Kontrollorgane bis dto. in Gänze versagt haben und durch Korpsgeist der Rechtsbeugung einen rechtswidrigen Raum der Kindesmutter bis heute eröffnen.

Lieber Noé,

Dein leiblicher und rechtlicher Papa wird nie aufgeben – das verspreche ich Dir.

Frohe Ostern, mein lieber Sohn Noé!

Posted on April 21, 2014

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Lieber Noé,

auch an Ostern 2014 konntest Du Deinen leiblichen Vater [mich!] wegen Deiner Mutter nicht sehen.

“Mama” boykottiert seit nunmehr unfassbaren 32 Monaten [!] den Umgang willkürlich, systematisch und völlig grundlos – Du bist aber erst 32 3/4 Monate “alt”.

Insbesondere wird “Mama”,

die seit November 2011 [!] sogar in aller Öffentlichkeit pathologisch auffällig in ihrem Wahnzustand [untermauert durch ihre augenscheinlich anmutende dissoziale Persönlichkeitsstörung, Borderline, bipolare Störung, massive krankhafte Episoden] erklärt, ihr neuer Ehemann wäre “ab jetzt an” Dein Vater – obwohl ich Dein leiblicher und rechtlicher Vater bin –

von drei Richtern am Oberlandesgericht Köln gedeckt.

Der 27. Senat besteht aus:

Richter VRi Klaus Ueffing

Richterin Dr. Horst

Richter Kleine

Diese drei Richter sind an Selbstgefälligkeit und Großkotzigkeit nicht mehr zu überbieten.

Diese drei Richter fabulieren neuerdings und völlig unsubstantiiert “ins Blaue hinein” und versteigen sich mit unhaltbarer “Rechtsauffassung”, ich würde nunmehr selbst eine Kindeswohlgefährdung für meinen eigenen Sohn Noé darstellen.

Als Begründung wird von diesen drei Richtern nunmehr höchst fraglich angegeben, “dass der massive Umgangsboykott der Kindesmutter zwar gravierende Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit aufzeigt und der 27. Senat auch missbilligt, dass die Kindesmutter unbeirrt und standhaft jeglichen Umgang -somit seit nahezu der Geburt von Noé an- vereitelt” (vgl. eigene Entscheidung OLG Köln Az.: II-27 UF xx/13 v. 13.06.2013; dort zitiert der vorbezeichnete 27. Senat eine höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH und bejaht im Grunde genommen die Erziehungsunfähigkeit der Kindesmutter); nun aber der Kindesvater [ich!], der seit unfassbaren 32 [!] Monaten aus dem Leben seines eigenen Sohnes systematisch von der Kindesmutter und der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ausgelöscht wird, eine Kindeswohlgefährdung für selbigen darstellt … (Juristen sprechen hier offensichtlich von einem Zirkelschluss):

Der neue Ehemann meiner Ex habe zu MEINEM LEIBLICHEN SOHN eine angeblich tiefgreifende soziale Kontinuität aufgebaut

[so bisweilen die mündliche Auffassung des ebenso völlig unterbelichteten -von den gleichen drei Richtern einbestellten- Sachverständigen, der ursprünglich rein die Erziehungsunfähigkeit der Kindesmutter und ihre nicht vorhandene Bindungstoleranz feststellen “sollte”]

und es höchst fraglich sei, so der Sachverständige, ob überhaupt noch Umgang zwischen mir und meinem leiblichen Sohn Noé stattzufinden habe.

Was bilden sich diese Richter am Oberlandesgericht Köln, sowie der augenscheinlich unterbelichtete Sachverständige eigentlich ein, derart verfassungsfeindlich i.S. Art. 6 GG und § 1684 BGB u.a. zu fabulieren ?

Faktum ist:

Die Kindesmutter boykottiert seit 32 [!] Monaten den Umgang; der Kindesvater [ich!] sieht so seinen eigenen leiblichen Sohn Noé nicht und nun stelle ich angeblich (laut den drei Richtern) eine Kindeswohlgefährdung -aufgrund des willkürlichen Umgangsboykotts der Kindesmutter- für jenen eigenen leiblichen Sohn Noé dar ? Das ist absurd !

Der Gipfel der Frechheit ist aber noch: Die drei Richter fabulieren, der Kindesvater [wolle] gar keinen Umgang zu seinem Sohn !!!

Mutet dieses juristische Fabulieren des 27. Senat doch augenscheinlich eher in eine juristische Sackgasse, als einer verfassungsgerechten Lösung an ?!

Das anerkannte Schrifttum oberster Bundesgerichte spricht hier klar von Erziehungsunfähigkeit der Kindesmutter, und fordert einen Entzug der elterlichen Sorge bei selbiger und Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater.

Die Richter am Oberlandesgericht Köln konstruieren aus jenem anerkannten Schrifttum oberster Bundesgerichte jedoch genau das Gegenteil und stellen eine eigene -willkürliche- Rechtsauffassung auf: die (angebliche) Kindeswohlgefährdung durch den Kindesvater ?!

Ich kann dem 27. Senat am Oberlandesgericht Köln an Eides Statt versichern, dass ich

den Richter VRi Klaus Ueffing,

die Richterin Dr. Horst und

den Richter Kleine

für derartige Rechtsbeugung, im Strengbeweis Verfassungshochverrat [Ausschaltung Art. 6 GG u.a.] vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zerren werde!

Selbst zwei Verzögerungsrügen können diese drei Richter nicht auf Kurs bringen. Auch die nachhaltige Ankündigung eines Strafantrages vor dem IStGH prallt an diesen selbstgefälligen und rechtsbeugenden “Volljuristen” ab!

Auch die Seilschaften und der renitente Korpsgeist einiger Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Bonn und Generalstaatsanwaltschaft Köln, zum vorbezeichneten 27. Senat, werden [spätestens!] am IStGH in Den Haag ihr jähes Ende nehmen.

Lieber Noé, mein geliebter Engel.

Dieser Sumpf von Rechtsbeugung und Verfassungshochverrat wird trocken gelegt. Garantiert!

Den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof, Herrn Harald Range, habe ich bereits unter dem 23.12.2013 in Form eines sehr umfangreichen und substantiierten Strafantrages angerufen.

Mit so einer offensichtlichen -gleichwohl unfassbaren- Justiz Willkür wird u.a. das Oberlandesgericht Köln nicht durchkommen.

Selbstverständlich wird sofort Verfassungsbeschwerde eingelegt, sollte die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, bzgl. des aktuellen Beschwerdeverfahrens am OLG Köln, zu einer Selbsthilfe nicht in der Lage sein. Dort wird nämlich bereits seit 1/2 Jahr rechtswidrig ein faktischer Verfahrensfortgang unterbunden: Der Beschwerdeantrag ist v. 14.09.2013, dem OLG Köln unter dem 16.09.2013 zugestellt. Bis spätestens zum 16.10.2013 hätte es i.S. § 155 FamFG eine mündliche Verhandlung geben müssen; ein Verlegungsgesuch i.S. § 155 Abs. 2 FamFG liegt nicht vor. Doch bis heute ist nicht terminiert worden – schließlich sei jetzt der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Ueffing erst einmal im wohlverdienten Urlaub, anstatt seiner zuvörderst obliegenden Pflicht des Richters nachzukommen.

Mit Rechtsprechung haben die willkürlichen “Rechtsauffassungen” des 27. Senats am Oberlandesgericht Köln rein gar nichts mehr gemein. Auch das unterirdische und gänzlich unsubstantiierte Fabulieren “ins Blaue hinein”, des 27. Senats, erfährt durch anerkanntes Schrifttum oberster Bundesgerichte kein Stütze!

Lieber Noé,

all dies ändert Nichts an der tiefen Liebe zu Dir, mein kleiner Engel.

Ich liebe Dich über alles, kleiner Noé!

Dein leiblicher -und einziger!- Vater nimmt Dich gedanklich ganz lieb in den Arm; Du bist sowieso jeden Tag -jede Minute- in meinem Herzen bei mir. Ich werde N I E M A L S aufgeben, um für Deine Rechte zu kämpfen, kleiner Schatz!

Frohe Pfingsten 2014, mein lieber Sohn Noe!

Posted on June 10, 2014

Es bleibt weiterhin unterirdisch was sich die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erlaubt:

Seit nunmehr fast drei Jahren (!) kann die Kindesmutter von Noe willkürlich, systematisch und völlig grundlos den Umgang in Gänze boykottieren – ohne bisherige Sanktionen, obwohl wir uns bereits im nunmehr 23. (!) Familienverfahren befinden.

Noe ist jetzt 34 1/4 Monate “alt”, 33 1/2 Monate davon hat Noe seinen leiblichen Vater [mich] nicht gesehen.

Der Gipfel ist nun, dass der augenscheinlich skrupellose Sachverständige, der vom Oberlandesgericht Köln einbestellt wurde, um die ErziehungsUNfähigkeit und eine FEHLENDE Bindungstoleranz festzustellen, allen Ernstes erklärt, dass die Kindesmutter uneingeschränkt voll erziehungsfähig sei.Die fehlende Bindungstoleranz der Kindesmutter erwähnt der Sachverständige mit keiner einzelnen Silbe innerhalb seines 31-seitigen Schand-Gutachtens!

Dieser Sachverständige ist eine Schande für den Berufsstand eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, da bereits anerkanntes Schrifttum oberster Bundesgerichte eine Erziehungsfähigkeit in so einem Fall verneint.

Bereits das Oberlandesgericht Köln hat in vorheriger Entscheidung unter dem 13.06.2013(!) gravierende Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter geäußert und missbilligt, dass die Kindesmutter (völlig geisteskrank) in der Öffentlichkeit mit ihrem neuen Ehemann absurd erklärt der Vater von Noe würde ihr neuer Ehemann sein. Wie geisteskrank und schizophren muss man sein, um so etwas absurdes zu behaupten ? Noe wird so 50% seiner Identität genommen.

Doch es kommt noch perfider:

Nun erklärt das Oberlandesgericht Köln einfach kurzer Hand durch Zirkelschluss, dass der leibliche Kindesvater [ich] eine angebliche Kindeswohlgefährdung für seinen eigenen leiblichen Sohn Noe darstellt, WEIL die Kindesmutter den Umgang seit knapp 3 Jahren willkürlich, systematisch und völlig unbegründet in Gänze boykottiert.

Es bleibt nur noch eine einzige Frage in diesem UNFASSBAREN JUSTIZSKANDAL offen:

Wann werden derart augescheinlich höchst Geisteskranke endlich in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen (und zwar alle Richter in dieser perfiden Farce, die Kindesmutter und ihr ebenso hochgradig schizophrener Ehemann; insbesondere der augenscheinlich höchst geisteskranke Sachverständiger) ?

In Kürze werden nunmehr auch ALLE NAMEN der Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Bonn und Generalstaatsanwaltschaft Köln (samt der jeweiligen Behördenleiter) offen gelegt, damit sich diese augenscheinlichen Rechtsbeuger öffentlich zu verantworten haben – selbstredend, dass nunmehr auch der IStGH (Internationale Strafgerichtshof in Den Haag) angerufen wird, um der renitenten Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eine schallende Ohrfeige zu verpassen!

Ständig wird in juristische Sackgassen durch die sich “sankrosankt fühlenden” Juristen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen fabuliert, sich gegenseitig durch Korpsgeist-Parolen gedeckt, faktische Straftaten schlichtweg rechtswidrig vom Tisch gewischt.

Das Fabulieren “ins Blaue hinein” wird nunmehr trockengelegt.

Sofern die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer Selbsthilfe nicht in der Lage ist, wird unmittelbar das Bundesverfassungsgericht angerufen – notfalls sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wenn auch Karlsruhe dieser unfassbaren Farce kein Ende setzen wird.

Noe’s Kindeswohl ist nicht nur durch die Kindesmutter und ihren schlichtweg geisteskranken Ehemann höchst gefährdet; es ist -mithilfe der Rechtsbeuger am Amtsgericht Siegburg und Oberlandesgericht Köln- zerstört worden.

In Deutschland gilt kristallklar Art. 6 GG.

Das BVerfG hat erst jüngst in einer Entscheidung wieder bekräftigt, dass das Elternrecht eines leiblichen Elternteils absoluten Verfassungsrang besitzt.

Insbesondere in Anlehnung der Sorgerechtsreform unter dem 19.05.2013 des BMJ sind die willkürlich anmutenden Entscheidungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen nicht ansatzweise nachzuvollziehen. Diese sind auch in Anlehnung ständiger Rechtssprechung oberster Bundesgerichte schlichtweg nur noch als absurder -gleichwohl perfider- Justizskandal anzusehen.

Doch lieber Noe, ich verspreche Dir:

Dein leiblicher Papa wird NIEMALS aufgeben!

Ich liebe Dich vom ganzen Herzen, Noé!

Das Lied ist nur Dich:

Strafantrag gegen Gerichtsgutachter aus Köln!

Posted on June 17, 2014

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Oben abgelichteter Gerichtsgutachter aus Köln (Prof. Dr. xxxxxx) wird sich in Kürze vor dem Strafrichter wegen u.a. vollendeten Prozessbetruges, Ehrverletzung, Verleumdung, Übler Nachrede, Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem 27. Familiensenat des Oberlandesgerichts Köln zu verantworten haben.

Der o.a. Sachverständige hat sittenwidrig vorsätzliche Falschbegutachtung begangen. Ich werde daraufhin den Gutachter und das Land Nordrhein-Westfalen, in deren hoheitlichem Auftrag er seine Diagnosen verfasste, auf Schadenersatz verklagen.

Kein Einzelfall, wie man hier sehen kann.

Der seinerzeit VRi Klaus Ueffing (Ex Vorsitzender Richter des 27. Senats am OLG Köln) ist des Richteramtes bereits enthoben wurden.

Es übernimmt nunmehr VRi Dr. Morawitz den Vorsitz des 27. Familiensenats am OLG Köln. Richterin Frau Dr. Morawitz am Oberlandesgericht Köln wird sich somit auch wegen des Rechtsbeugestraftatbestandes u.a. strafrechtlich zu verantworten haben (u.a. Ausschaltung §155 FamFG).

Es macht sprachlos:

Der Gutachter Irrsinn am Familiengericht hat System!

Aktuelle Erkenntnisse einer Studie aus 2014; über 50% aller Gutachten sind falsch!

Videoclip der ARD:

http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/Familiengerichte-Jedes-zweite-Gutachten/Das-Erste/Video?documentId=22950576&bcastId=310918

Weitere Beiträge:

https://sorgerechttv.wordpress.com/gutachten-im-familienrecht-wahn-und-realitat/ (Wahn und Realität mancher Gutachter)

https://sorgerechttv.wordpress.com/sorgerechtsentzug-wegen-mangelhafter-gutachten-vor-gericht/ (unberechtigter Sorgerechtsentzug durch mangelhafte Gutachten)

https://sorgerechttv.wordpress.com/manipulieren-gerichte-gutacher-im-vorfeld/ (Gutachter Manipulation durch Richter)

https://sorgerechttv.wordpress.com/schlechtachtern-aus-dem-weg-gehen-wehren-sie-sich-gegen-gutachten/ (Schlechtachtern aus dem Weg gehen)

https://sorgerechttv.wordpress.com/so-einen-sachverstandigen-prof-dr-kann-sich-nur-jeder-entsorgte-vater-wunschen/ (So einen Gutachten kann sich nur jeder wünschen)

Die jüngste Studie zum Thema “Gerichtsgutachten” aus dem Jahre 2014, der Bericht der Universität Hagen als pdf, der durch das Justizministerium des Landes NRW unterstützt wird:

www.fernuni-hagen.de/psychologie/qpfg/pdf/Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf

Eine Begutachtung im Familienverfahren kann nicht erzwungen werden, siehe auch:

https://sorgerechttv.wordpress.com/begutachtung-im-familienrecht-kann-nicht-erzwungen-werden/ (Der BGH erklärt: “Begutachtung im Familienrecht kann nicht erzwungen werden!)

 

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